REI BAUMEISTER

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Datenschutz-Grundverordnung: Was du wissen musst – 005

24. April 2018 von Rei Baumeister

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Datenschutz-Grundverordnung: Was du wissen musst

In dieser Folge der Rei Baumeister Show

  • Was ist die DSGVO und wer ist davon betroffen?
  • Welche Informationen unbedingt auf deinen Landingpages erscheinen müssen.
  • Darfst du noch Freebies zum Listenaufbau nutzen?
  • Mit welchen Strafen musst du bei Nichtbeachtung rechnen?
  • Datenschutzrechtlicher Umgang mit dem Facebook Pixel, Custom Audiences und Messenger Bots

In der Folge genannte Links

  • ManyChat
  • Facebook Policy/Terms Messenger Bots
  • Homepage von Rechtsanwältin Sabrina Keese-Haufs
  • Lawlikes Facebook Gruppe

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Transkript lesen

Du hörst die Rei Baumeister Show Episode 5. Heute spreche ich mit Rechtsanwältin Sabrina Keese-Haufs über unser Lieblingsthema, die Datenschutz-Grundverordnung, was sie für uns Online-Unternehmer bedeutet und wie wir damit umgehen sollten, vor allem in Bezug auf Facebook-Anzeigen. Hallo und herzlich willkommen zur Rei Baumeister Show. Ich bin dein Gastgeber Rei, in diesem Podcast zeige ich dir, wie du mit Facebook-Anzeigen mehr Kunden und mehr Umsatz für dein Business gewinnst. Du erfährst wie Facebook-Werbung heute wirklich funktioniert und wie du deine Ziele erreichst ohne dabei Geld zu verbrennen. Okay los geht‘s.

Herzlichen Dank, dass du dir Zeit nimmst und reinhörst. Heute lohnt es sich auf alle Fälle. Ich meine, es lohnt sich immer, aber heute habe ich ein besonderes Schmankerl dabei. Die Sabrina Keese-Haufs, ihres Zeichens Rechtsanwältin, ist heute mit mir im Gespräch und wir unterhalten uns über das schöne Thema Datenschutz-Grundverordnung. Ich kann dir jetzt schon im Voraus voraussagen, es wird jede Menge Infos geben und das Tolle an Sabrina ist natürlich, dass sie A) alle Fragen beantwortet, die ich ihr stelle, aber sie ist nicht nur Rechtsanwältin, das heißt vom Fach, sondern sie ist auch noch spezialisiert auf den Bereich Online-Marketing, hat selber ein Online-Unternehmen und weiß also von was sie spricht und kann so das manchmal unübersichtliche juristische Geschehen einfach herunterbrechen auf die Welt der Einzelunternehmer, Solopreneure, Online-Unternehmer. Insofern ist es perfekt, dass sie für dieses Interview bereitstand. Wir werden jede Menge behandeln, natürlich was die DSGVO ist, wen sie betrifft, welche Konsequenzen Verstöße haben und dann natürlich gehen wir rein in die Facebook-Ads, also was passiert, sozusagen was muss ich beachten? Brauche ich eine Datenschutzerklärung auf der Landingpage? Kann ich überhaupt noch Freebies, darf ich überhaupt noch Freebies anbieten? Was ist mit dem Facebook Pixel? Was ist mit Custom Audiences? Darf ich die die noch hochladen? Ja / Nein? Bis hin zum Messenger Bot, so mir geht jetzt schon die Luft aus. Dieser Podcast ist heute ein bisschen länger als üblich. Aber ich verspreche dir jetzt schon, jede Minute ist kostbar und für dieses Wissen, was uns Sabrina hier preisgibt, würdest du normalerweise eine ordentliche Gebühr zahlen bei jedem anderen Anwalt. Also sei gespannt!

Bevor wir einsteigen, wollte ich nochmal eine iTunes-Bewertung kurz highlighten, die mich richtig gefreut hat. Der Dominic von camperontour.de hat mir eine sehr tolle Bewertung geschrieben und die wollte ich kurz vorlesen, er sagt hier: „Rei haut schon so saumäßig viel Wissen raus, nun auch über einen Podcast. Wer den nicht abonniert, ist selber schuld. Ich freue mich jetzt schon auf jede neue Folge, die kommen wird. Also hau rein Rei. ?“ Dominic, ganz herzlichen Dank, habe mich sehr gefreut. Wenn auch du, lieber Zuhörer, mir eine Bewertung oder eine Freude machen möchtest, dann bewerte mich gerne auf iTunes, das würde mir sehr helfen. Jetzt steigen wir gleich ein in die heutige Folge. Übrigens alle Links, alle erwähnten Gruppen, Webseiten etc. findest du in den Shownotes unter reibaumeister.com/5. Jetzt geht’s los mit Sabrina und unserem tollen Thema DSGVO. Viel Spaß!

Rei Baumeister: Wunderbar, ich habe jetzt die Sabrina Keese-Haufs am Apparat wollte ich schon fast sagen. Herzlich willkommen, Sabrina. Es freut mich wahnsinnig, dass du dir die Zeit nimmst, weil ich auch schon aus meiner Community viele Fragen zu unserem heutigen Thema bekommen habe, nämlich zur DSGVO. Aber bevor wir da einsteigen, vielleicht magst du dich mal kurz vorstellen, wer du bist, was du machst.

Sabrina Keese-Haufs: Ja, sehr gerne. Erstmal vielen Dank, dass ich heute was erzählen darf zu meinem, ich kann schon fast sagen, Lieblingsthema, aber auf jeden Fall dem Thema dieses Jahres für mich als IT-Rechtsanwältin. Ich bin jetzt seit 3 Jahren selbstständig und habe mich eigentlich spezialisiert auf Leute aus dem Online-Business-Bereich, habe selber auch ein Online-Business und kenne mich deswegen auch selber ziemlich gut aus, was man alles so braucht und was es aber auch für rechtliche Hürden gibt und auch seit dem letzten Jahr vornehmlich beschäftigt mit dem ganzen Thema Datenschutz, DSGVO, weil uns das gerade als Online-Unternehmer doch ziemlich oder an vielen Stellen betrifft. Das ist so meine Mission hier weiterzuhelfen, auch einfach die Angst so ein bisschen zu mildern, weil das merkt man immer mehr, dass die Leute da auch sehr ängstlich sind und das ist so eigentlich meine Mission, Ruhe zu verbreiten und Wissen zu vermitteln an der Stelle.

Rei Baumeister: Wunderbar. Da hast du auf alle Fälle eine Nische aufgetan, die wichtig ist zu füllen, weil in der Tat hier viel Panik, Angst und Verwirrung herrscht. Insofern bin ich auch ganz dankbar, dass du heute dabei bist. Jetzt hast du erwähnt, dass du selbst ein Online-Unternehmen hast. Was machst du da oder was ist das?

Sabrina Keese-Haufs: Wir haben, das heißt mein Mann und ich, wir arbeiten da auch gemeinsam, haben ein Unternehmen, das ist lawlikes und wir vertreiben im Prinzip darüber auch Rechtsdienstleistungen, also Standard-AGB und auch Plug-Ins neuerdings. Wir machen da auch ganz viele in dem Online-Bereich, haben auch ein Newsletter, wir haben auch Landingpages. Also alles das, was eine normale Kanzlei gar nicht kennt, nutzen wir natürlich genauso. Das heißt für uns ist auch die Liste wichtig, wir sammeln da auch Leads, einfach wie ein ganz normales Online-Business neben der „normalen“ Kanzlei, die aber auch mittlerweile nur noch einen ganz geringen Teil tatsächlich ausmacht. Weil ich auch viel auf Facebook unterwegs bin, viele sagen immer, ich bin die Facebook-Rechtsanwältin. Das nehme ich immer als Kompliment, weil ich da auch viel Videos mache und weniger das klassische juristische Geschäft noch, sondern wirklich auch eher im Online-Bereich tätig bin und da auch berate.

Rei Baumeister: Das heißt du kennst die Online-Welt auch aus eigenen Erfahrungen, was ist ein Lead-Magnet, ein Freebie, (Sabrina Keese-Haufs: Genau, absolut.) das E-Mail, der ganze Anmeldeprozess. Also beste Voraussetzungen für heute. Zur DSGVO, vielleicht, die meisten haben den Begriff schon mal gehört, Datenschutz-Grundverordnung, aber was ist denn das eigentlich? Warum muss ich mich damit beschäftigen?

Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)?

Sabrina Keese-Haufs: Die EU, so heißt die richtig, EU-DSGVO, das ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung und die gibt es eigentlich, das wird jetzt vielleicht viele verwundern schon seit 2016, da ist sie nämlich schon in Kraft getreten. Aber es gibt einen Übergangszeitraum, der dieses Jahr am 25. Mai 2018 endet. Das heißt dann tritt die tatsächlich in Kraft oder muss angewendet werden ab diesem Zeitpunkt. Das Besondere ist, wenn jetzt vielleicht viele denken, ach ja, das kennen wir mit diesen Cookie-Richtlinien und so, dann ist nachher gar nichts passiert, rein rechtlich ist der Unterschied zwischen einer Richtlinie und einer Verordnung hier sehr wichtig für uns, denn die Richtlinien müssen immer erst in nationales Recht umgesetzt werden. Das heißt dann muss man nochmal ein neues Gesetz sozusagen bauen und technisch gesprochen für Deutschland. Bei einer Verordnung ist das so, dass sie sofort in allen Ländern genauso gilt wie auch das deutsche Recht. Das heißt ab dem 25. Mai 2018 wird in der gesamten EU plötzlich sag ich jetzt mal, für viele immer noch plötzlich, auch wenn seit 2 Jahren das schon bekannt ist, diese EU-DSGVO in Kraft treten und auch Anwendung finden. Das ist nochmal ein ganz wichtiger Punkt. Das heißt da muss jetzt hier nicht mehr noch irgendwie ein Gesetz verabschiedet werden oder es muss niemand informiert werden, sondern die ist dann wirklich da, ab [00:01] Uhr ist die einfach da und dann muss man sich danach richten oder läuft Gefahr, dass man da Probleme bekommen kann.

 Rei Baumeister: Okay, verstehe. Das gilt dann ich vermute für Österreich genauso (Sabrina Keese-Haufs: Genau.), weil EU. Wie ist es mit der Schweiz, ist das ähnlich oder?

Für wen gilt die DSGVO?

Sabrina Keese-Haufs: Ja, für die Schweiz ist es auch so. Wir haben auch viele Mandanten, die auch in der Schweiz sitzen. Denn es ist so, dass das deutsche natürlich immer das strengste ist. Das ist einfach, ich weiß auch nicht warum, wir sind immer gerne die strengsten. Es ist natürlich auch so, dass auch, wenn man in der Schweiz sitzt und kommen wir schon in den Bereich, wer ist überhaupt betroffen von der DSGVO, die natürlich auch viele Kunden in Deutschland oder Österreich haben, im deutschsprachigen Raum. Denn für uns als Online-Unternehmer ist das irgendwie eins letztlich. Egal, welche Dienstleistung ich anbiete, es ist in der Regel so, dass wir immer vom deutschsprachigen Raum sprechen, egal ob man Coaching anbietet oder irgendwelche Produkte verkauft, es ist immer so ein Markt für uns letztlich. Das ist auch eine Neuerung, denn es ist so, dass nicht nur Leute, die in der EU sitzen, sich danach richten müssen, sondern auch in einem Drittstaat. Also auch, wenn ich in der Schweiz sitze und habe aber eine Seite auf Deutsch und spreche auch deutschsprachige Leute an aus Deutschland, aus Österreich oder überhaupt in der EU, die da sitzen, dann muss ich mich auch an die DSGVO wenden. Auch wenn ich in den USA sitze oder in Australien oder spielt gar keine Rolle, wo ich sitze, wenn ich eine deutsche Seite habe oder beziehungsweise auch eine englische Seite, die sich an EU-Bürger richtet, dann bin ich da auch voll mit im Boot. Das heißt man muss sich hinterfragen, was habe ich für Kunden. Wenn ich jetzt wirklich in der Schweiz sitze und ich habe ausschließlich Schweizer Kunden, ausschließlich, und auch gar keine anderen gehen auf meine Seite, was im Prinzip schon fast, kann man gar nicht verhindern, dass auch andere da raufgehen, dann wäre das was anderes, aber in der Regel ist man dann sofort mit dabei, weil das Abgrenzungskriterium tatsächlich die personenbezogene Daten sind. Das ist eigentlich der Aufhänger. Sobald ich da einen Haken dran setze, bin ich von der DSGVO betroffen und muss mich danach richten.

Rei Baumeister: Okay, verstehe. Jetzt hast du schon gesagt, es trifft wahrscheinlich die Frage rein, wer ist denn eigentlich betroffen davon? Jetzt haben wir die Länder kurz angerissen, kann man es auch irgendwie auf Unternehmen oder Unternehmensarten oder Typen festmachen oder ist schlicht jeder betroffen?

Sabrina Keese-Haufs: Schlicht jeder ist betroffen. Ich habe auch Unternehmensmandaten, wenn man so will, ich bin eigentlich rein im B2B-Bereich tätig, aber natürlich viele meiner Kunden sind Einzelunternehmer. Das heißt das Unternehmen heißt so wie die Person. Das heißt da habe ich sowieso schon personenbezogene Daten ganz natürlich mit dabei. Das heißt hier wird jetzt nicht nur der Verbraucher geschützt, sondern es geht wirklich um personenbezogene Daten, das sind Name, Adresse, das sind auch Bankdaten oder auch die IP-Adresse, das ist auch personenbezogene Daten. Da spielt es gar keine Rolle, ob ich jetzt ein Einzelunternehmer bin oder eine GmbH. Ausgeschlossen ist tatsächlich nur, wirklich reine Unternehmensdaten, also Bilanzdaten zum Beispiel, also wirklich nur reine Daten. Wenn aber ein Unternehmer einen Mitarbeiter irgendwie als Kontaktperson angegeben hat, dann bist du schon wieder in dem Bereich der personenbezogenen Daten. Es gibt glaube ich tatsächlich keine Unternehmen, die davon gar nicht betroffen sind, sondern irgendwo hat man immer personenbezogene Daten und wir als Online-Unternehmer natürlich sehr viel. Über die Webseite alleine da wollen wir gerne auch Daten sammeln. Deswegen machen wir das auch, wir wollen gerne IP-Adressen haben, wir wollen gerne, dass Leute unseren Newsletter bekommen oder unseren Podcast abonnieren. Also wir möchten auch gerne hier unsere Kunden erreichen, weil wir natürlich kein Ladengeschäft haben, wo die uns einfach besuchen können, sondern das ist für uns ein Kerngeschäft.

Rei Baumeister: Es hilft nichts, wir müssen uns damit beschäftigen.

Sabrina Keese-Haufs: Richtig, genau. Da müssen wir durch. Das ist so.

Rei Baumeister: Jetzt hatte ich eingangs gesagt, es herrscht auch zum Teil wirklich Panik. Wir hatten im Vorfeld darüber gesprochen, also bevor wir hier auf Aufnahme gedrückt haben, dass jetzt manche Leute wirklich ihren Blog abschalten, die Webseite vom Netz nehmen bis sie das alles geregelt haben. Wie kritisch ist denn das jetzt? Wie soll man das angehen? Gibt’s eine 80/20-Regel oder muss man es hundertprozentig angehen oder was wäre deine Empfehlung? Wie soll man jetzt dieses Thema anpacken?

Wie fange ich an mit der Umsetzung der DSGVO?

Sabrina Keese-Haufs: Was ganz wichtig ist, ist auf jeden Fall, dass man es anpackt. Es ist nicht einfach nur ein „Spaß“ oder nicht nur einfach jetzt eine Hysterie, wo man sagt, ach, da passiert jetzt gar nichts, weil diese Verordnung kommt einfach und sie hat vor allen Dingen auch Auswirkungen für uns auf unsere Webseiten. Das sage ich eigentlich immer auch meinen Mandanten, das heißt macht euch nach außen erst mal safe, also macht es nach außen erst mal sauber, weil das ist etwas, das kennen wir noch von den Impressum-Abmahnungen, dass wir auch leider muss man sagen Wettbewerber oft haben, die auf uns schauen und gucken, was hat die denn jetzt da oder derjenige für eine Datenschutzerklärung? Ist die denn in Ordnung oder nicht? Das ist natürlich aus meiner Sicht die größte Gefahr. Es gibt zwar auch jetzt gerade so schöne Petitionen, dass man dagegen vorgehen will gegen die Abmahnanwälte, da bin ich auch absolut dafür, aber das wird nicht so einfach gehen. Denn das Problem, was wir jetzt auch neu haben nach der DSGVO ist, dass wirklich jede Person uns abmahnen kann. Das war vorher auch nicht so, also selbst, wenn man nicht betroffen ist. Bislang war das so, da könnte jetzt ein Mandant von mir sagen, ich habe das Gefühl, dass die Frau Keese-Haufs mit meinen Daten nicht so richtig gut umgeht, was natürlich nicht stimmt, aber rein theoretisch. Da könnte die Person natürlich gegen mich vorgehen, was ich auch nachvollziehbar finde, weil sie einen Schaden in dem Moment hat. Jetzt ist es aber so, dass auch jeder Dritte das machen kann. Das heißt die Dritten können sein, Verbraucherschutzbehörden, die machen das nämlich auch ganz gerne oder auch Wettbewerber, die sagen, die Sabrina hat jetzt angenommen keine tolle Datenschutzerklärung auf ihrer Seite, ich aber schon und deswegen gehen bei ihr die Leute öfter auf die Seite, zum Beispiel. Dann kann derjenige mich abmahnen. Das kostet dann zwischen 2.500 bis 3.000 Euro ungefähr. Das ist eigentlich dann so das Hauptproblem, wo ich immer sage, ich würde erstmal nach außen gucken, dass da die Prozesse alle in Ordnung sind und dann natürlich auch nach innen, dass man da nochmal guckt, wie, wo habe ich denn meine Daten auf dem Computer? Habe ich das vielleicht nur auf einem Laptop? Gerade wir als Online-Unternehmer reisen auch mal ganz gerne, habe ich aber noch ein Backup oder schleppe ich immer sämtliche Kundendaten auf einem Rechner mit? Sowas sollte man natürlich sich auch nochmal angucken, dass man da möglicherweise das einfach ein bisschen anders organisiert, dass man vielleicht zu Hause dann die Daten einfach hat und auf dem Rechner nur die, die man braucht oder dass man sich irgendwie einwählt. Da gibt’s noch ganz viele Sachen, die man dann auch finde ich mit einem relativ geringen Aufwand erfüllen kann.

Datenschutz bei Dropbox oder Google Drive

Rei Baumeister: Jetzt habe ich dazu eine Detailfrage, die hat eigentlich mit Facebook-Ads gar nichts zu tun, aber das Stichwort Backup. Wenn ich jetzt meine Daten auf Dropbox oder Google Drive habe, was sehr oft der Fall ist, ist das dann eigentlich ein Problem, ab jetzt oder ab 25. Mai?

Sabrina Keese-Haufs: Ja, das kommt drauf an, sage ich jetzt mal so schön. Die Juristen sagen gerne, das kommt immer drauf an. Aber die krassen Datenschützer, die kriegen natürlich total Panik, wenn die das Wort Cloud hören, dann stellen sich denen die Nackenhaare auf, dann kriegen die völlige Panik. Aber ich arbeite auch sehr viel mit IT-Sicherheitsexperten zusammen und die mir immer wieder versichern, dass Clouds eine gute Lösung sind und vor allen Dingen auch große Clouds. Amazon bietet zum Beispiel sowas auch an. Die sitzen sogar in Frankfurt hier. Das heißt den Aufwand zu betreiben, ich hatte mir auch eingebildet, dass ich in der Kanzlei irgendwie so eine krasse Firewall und weiß ich nicht was alles machen könnte, aber das kriegt man eigentlich gar nicht hin. Ein IT-Sicherheitsmensch sagt sofort, das hacke ich dir in 3 Minuten, dann bin ich in deinen ganzen Mandantendaten drin. Wenn ich aber natürlich eine gute Cloud nehme, wo da ein sehr großes Unternehmen dahintersteckt, was sehr viel Geld investiert, um das zu schützen, weil das deren Kerngeschäft ist, dann bin ich da möglicherweise sogar besser abgesichert. Auch Dropbox, hatte ich nochmal gestern geguckt für einen Mandanten, die machen sehr viel gerade in Richtung DSGVO. Die haben auch auf ihrer Seite da ganz toll so eine Übersicht, was die DSGVO ist und warum ihnen das auch sehr wichtig ist und warum ihnen auch die ganzen Kunden in der EU wichtig sind. Die machen da sehr viel. Google genauso. Google ist auch wirklich dran sich da sauber aufzustellen. Momentan ist bei Google Drive soweit ich weiß da noch nichts passiert, wird aber mit Sicherheit noch. Die haben einfach leider, Google hat so viele Tools, die kommen da glaub ich gar nicht hinterher jetzt diese ganzen Sachen anzupassen. Google Analytics ist schonmal safe, wir haben auch die Information, dass auch andere Sachen noch kommen werden. Deswegen gehe ich davon aus. Dropbox kann ich schon sagen, die tun da was. Die haben auch schon einen Auftragsverarbeitungsvertrag, den man dann auch abschließen muss mit denen. Da ist gar kein Problem auch mit einer Cloud weiterhin zu arbeiten und ich bin sehr sicher, dass auch bei Google das kommt. Vielleicht kommt es auch erst am 20.5., aber da kommt auf jeden Fall was, die werden das auch absichern. Definitiv.

Rei Baumeister: Mensch, wieder was gelernt.

Sabrina Keese-Haufs: Ja genau.

Datenschutz auf den Landingpages

Rei Baumeister: Jetzt so viel gelernt, aber jetzt auch noch was zur Dropbox. Perfekt! Aber jetzt zur DSGVO und Facebook-Ads im Speziellen. Das soll heute unser Fokus sein. Da spielen viele Dinge rein, Stichwort Facebook Pixel und so weiter. Ich frage mich jetzt gerade wie wir uns durchhangeln. Vielleicht wäre die Frage 1: Oftmals ist es so oder meistens ist es so, dass sich auf eine neue Landingpage verweise mit meiner Facebook-Anzeige außer es ist eine Like-Kampagne, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe. Muss ich auf dieser Landing Page jetzt bestimmte Dinge beachten?

Sabrina Keese-Haufs: Ja. Im Prinzip ist das so, also juristisch gesehen gibt es gar keinen Unterschied zwischen jetzt einer Webseite und einer Landingpage. Für uns ist das alles gleich. Das heißt letztendlich muss ich gucken, wie bei einer Datenschutzerklärung auch, also wir müssen ab dem 25. Mai, das ist ganz klar, eine detaillierte Datenschutzerklärung haben, wo wir dem Besucher unserer Webseite ganz transparent sagen, was hier auf der Seite passiert. Das geht von Plug-Ins, die einen Podcast abspielen bis zu Google Analytics und sämtlichen Pixel-Geschichten, die auf dieser Seite so rumturnen, sage ich jetzt mal untechnisch und natürlich auch Kontaktformular und so weiter. Also alles, was auf der Seite ist, muss sich irgendwie in dieser Datenschutzerklärung wiederfinden. Wenn ich eine Landingpage habe, da kann ich natürlich Folgendes machen, entweder kann ich eine Datenschutzerklärung für meine Landingpages erstellen, weil da sind in der Regel nicht so viele Sachen drauf. Wenn ich jetzt die Seite, die Datenschutzerklärung verlinke von der Webseite, stimmt das nicht ganz, weil zum Beispiel habe ich auf der Webseite ein Kontaktformular, das habe ich auf der Landingpage nicht. Denn da wollen wir nur ein Call to Action haben und sonst am besten gar nichts. Das heißt da macht es vielleicht Sinn, weil wir in der Regel auch nicht nur eine Landingpage haben, sondern ganz viele, die aber in der Regel gleich oder ähnlich aufgebaut sind, hier eine gesonderte, ich sag mal eine abgespeckte Datenschutzerklärung von der Hauptseite zu machen. Dass man da sagt, hier Call to Action ist jetzt hier irgendwas, sich in einen Newsletter einzutragen von mir aus, dann würde ich diesen Passus aus der normalen Datenschutzerklärung rausnehmen und dann eine abgespeckte Version, da muss dann auch drinstehen, wer ist verantwortlich für den Datenschutz. Dann habe ich bestimmt auch Google Analytics und alles, was ich sozusagen auf dieser Landingpage auch nutze, sollte dann da auch draufstehen. Das wäre eine Möglichkeit oder die zweite Möglichkeit tatsächlich auf der Webseite zu verlinken. Da muss dann aber auch natürlich eine Ergänzung passieren. Wenn wir mit LeadPages arbeiten zum Beispiel, dann muss das auch stehen, dass man sagt, wir erstellen die Landingpages mit LeadPages, das ist ein Unternehmen, das sitzt da und da mit Adresse und so weiter. Was macht denn LeadPages? Welche Daten bekommen die und was kann ich für Analyse-Geschichten mir da anschauen beispielsweise. Da müssen wir einfach drauf achten, dass immer das, was auf der Seite passiert, auch sich in dieser Datenschutzerklärung widerspiegelt.

Rei Baumeister: Verstehe, ja, macht Sinn. Jetzt ist es oft so, dass wir auf diesen Landingpages dann E-Mail-Adressen einsammeln und gegen den Tausch eines Freebies oder Lead-Magnet und da habe ich auch schon oft gelesen jetzt im Netz, dass das Thema komplett tot sein soll, dass das nicht mehr möglich ist Freebies gegen E-Mail-Adresse zu tauschen oder dieses ganze Konzept. Aber wie ist es wirklich?

Sind Freebies/Leadmagneten noch erlaubt?

Sabrina Keese-Haufs: Es ist so, dass es tatsächlich so ist, dass es eine etwas strengere Regelung dazu gibt, das nennt sich Kopplungsverbot. Das ist auch eine total blöde Formulierung, finde ich jetzt persönlich, aber gut, das ist manchmal bei juristischen Sachen leider so. Es ist aber nicht so, dass ein strenges Kopplungsverbot da in den Paragrafen drinsteht, sondern das ist ein bisschen so formuliert, dass wir noch eine Auslegungsmöglichkeit haben. Das ist natürlich juristisch gesehen immer gut. Das heißt im Klartext, was nicht mehr geht, ist, wie wir das bislang machen, dass wir sagen, hier hast du ein E-Book zu Online-Marketing-Recht und dann ziehe ich den in meine Liste rein, ohne dass da steht, wenn du das runterlädst, packe ich dich auch in meine Newsletter-Liste rein. Das machen wir in der Regel nicht. In der Regel gehen wir natürlich davon aus, dass derjenige das weiß. Wir als Unternehmer wissen das auch. Ich weiß das selbstverständlich, wenn ich jetzt bei dir oder bei einem anderen mir was hole, dass ich dann in eurer Liste drin bin. Aber das wissen natürlich vielleicht manche nicht, die das erste Mal keine Ahnung auf einer Landingpage sind, was eigentlich fast kaum vorstellbar ist. Aber gehen wir mal davon aus, das erste Mal ist ein Mensch auf einer Landingpage und wundert sich dann und sagt, Moment mal, warum kriege ich denn jetzt von der Sabrina einen Newsletter? Da kann ich mich gar nicht dran erinnern, dass ich da eingewilligt habe. Das stimmt auch. Natürlich hat derjenige auch nicht eingewilligt. Das ist genau das, was jetzt nicht mehr geht. Was aber natürlich sehr wohl geht, ist, dass ich sage, hier kriegst du eine Checkliste und da drunter, das ist jetzt, wo ich immer sage, auf der Landingpage wird zukünftig, dieses Thema Newsletter muss groß da draufstehen. Da muss dann stehen, melde dich hier auch für den Newsletter an, denn da bekommst du von mir außerdem in den nächsten E-Mails noch weitere Tipps zur Umsetzung der DSGVO. Sowas darf ich da schreiben. Ich sage aber damit natürlich, du kommst in den Newsletter rein, der kommt von mir aus alle zwei Wochen, du kannst dich jederzeit abmelden und da kann ich aber natürlich auch sagen, da gibt’s nicht nur Verkaufsangebote, sondern da gibt‘s auch noch einen ganz tollen Inhalt. Aber tatsächlich würde ich es ab dem 25. Mai so gestalten, dass man dann die Checkliste oder was wir haben da direkt downloaden kann, ohne die E-Mail-Adresse einzusammeln. Denn das ist tatsächlich so, dass wir nicht einfach eine E-Mail-Adresse erheben dürfen, wenn wir die nicht brauchen. Das ist unkritisch, dass wir die eigentlich nicht brauchen, um jemandem eine Checkliste auszuhändigen. Wir können das auch so auf die Seite stellen. Das ist eine Möglichkeit, das ist die Safe-Safe-100-Prozent-Variante. Ich habe da die Checkliste und baue einfach die Landingpage so um, dass ich sage, ich mache so coolen Inhalt, so nach dem Motto, du musst dir unbedingt den Newsletter holen und du kannst da auch dich jederzeit abmelden. Das ist eine Variante. Dann gibt es noch einige Ansichten, denen ich auch folgen, die ich aber natürlich als Anwalt niemandem direkt empfehlen kann, weil es ein Haftungsrisiko trotzdem, ein Restrisiko, beinhaltet, dass man nämlich sagt: Pass auf, hier gibt es ein E-Book und eigentlich kostet das E-Book natürlich Geld, weil da steckt auch meine Arbeit drin, aber du musst dafür nichts bezahlen, aber ich möchte sozusagen im Gegenzug deine Einwilligung haben, dass ich dir Werbung schicken kann. Damit finanziere ich dieses E-Book, weil das stimmt auch, wir finanzieren auch tatsächlich, unsere Freebies letztendlich, die müssen wir auch erstellen. Das kann man natürlich auch machen, das hat aber noch momentan ein Restrisiko, weil es auch Ansichten gibt, die auch sagen, das ginge nicht. Letztendlich geht es immer darum, dass man sagt: Wir erstellen sozusagen einen künstlichen Zusammenhang, das ist das, was wir machen, wir ziehen sozusagen, wir sammeln einfach eine E-Mail-Adresse ein und schicken den Leuten einen Newsletter im Gegenzug für eine Checkliste, wo wir eigentlich die Leute nicht im Newsletter haben müssten. Das ist das Problem, was sozusagen der Gesetzgeber damit hat. Der sagt natürlich, wenn das jetzt aber ein gesamter Vertrag ist und ich verkaufe ein E-Book, ist logisch, da müssen wir dem das schicken und wir kriegen dafür das Geld, das ist ein Gesamtvertrag. Das ist das, was man auch konstruieren kann mit einem kostenlosen, weil wir sagen, Daten sind wie Geld zu werten und ich tausche jetzt nicht 10 Euro gegen E-Book, sondern ich tausche Werbe-Einwilligung ganz klar formuliert gegen E-Book. Das finde ich auch eine logische, also für mich persönlich und auch für viele meiner IT-Kollegen ist das auch eine Möglichkeit, aber solange wie nicht leider ein Gericht entschieden hat, wie das gesehen wird, ist es noch problematisch das tatsächlich so zu machen. Es gibt einige auch meiner Mandanten, die das machen, wohlwissend, dass es ein Restrisiko gibt. Das muss man wissen. Es kann natürlich folgendes passieren, wenn man das so macht, dass man eine Abmahnung kassiert. Dann ist man derjenige sozusagen, auf dessen Rücken dann so eine Entscheidung gefällt wird. Dann liegt es auch immer an dem Richter oder auch an dem Gericht, wie die das dann auslegen. Das ist momentan noch etwas unsicher einfach. Deswegen würde ich ganz klar sagen, mache guten Content, Content is King sagt man auch immer. Ich meine, dass die Leute einfach auch Lust haben auf den Newsletter und einfach dann die Landingpage so umzubauen, dass man dann einfach euer Newsletter mehr in den Mittelpunkt gerückt wird. So würde ich es momentan erstmal machen. Wenn sich die Lage entspannt, dann kann man das sicherlich auch anders machen.

Rei Baumeister: Okay, verstehe. Das heißt du würdest das Freebie wirklich völlig offen zum Download anbieten, also Download-Knopf.

Sabrina Keese-Haufs: Genau, offen anbieten.

Rei Baumeister: Da muss man aber schon da schon überzeugt sein von dem Freebie.

Sabrina Keese-Haufs: Ja genau, aber das ist tatsächlich das, was auch die Mandanten mir sagen, dass die sagen, die meisten haben gar keinen Nachteil, weil wir kennen das alle, wie oft haben wir schon irgendwas runtergeladen, fanden das dann irgendwie blöd und haben uns sofort aus der Liste ausgetragen. Jemand, wo wir …

Rei Baumeister: Oder nicht mehr gelesen.

Sabrina Keese-Haufs: Oder nicht mehr gelesen, wo wir gesagt haben, das war jetzt irgendwie auch nicht so toll und das werden nie unsere Kunden. Vielleicht habe ich da auch so einen blumigen Ansatz, vielleicht sagen auch einige, die viel länger im Marketing unterwegs sind, das ist Blödsinn. Aber ich persönlich, auch was meine Mandanten immer sagen, ist, wenn wir eine gute Leistung bieten, dann kommen nur die Leute in die Liste, die auch wirklich unsere Sachen wollen und wir wollen auch letztendlich irgendwann mal was verkaufen, wir leben alle nicht nur von Luft und Liebe, das ist einfach so, ist es glaube ich wichtiger oder besser tatsächlich dann auch die Leute in der Liste zu haben, die sagen, ja, ganz bewusst möchte ich in den Newsletter rein. Ich möchte die Informationen bekommen, weil mich das Thema interessiert und die sind sicherlich eher unsere Kunden als andere, die einfach nur umsonst irgendwas haben wollen. So sehe ich das. Von daher glaube ich gar nicht mal, dass das jetzt so ein Problem wird, aber wie gesagt möglicherweise, wenn es dann die ersten Entscheidungen gibt, revidiert sich das auch alles etwas und es wird wieder entspannter. Das kann natürlich auch passieren.

Rei Baumeister: Es ist auch letzten Endes immer eine Risikoabwägung, wie hoch ist denn das Risiko? Welches Risiko gehe ich ein, monetär, aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass ich erwischt werde?

Sabrina Keese-Haufs: Absolut. Das sage ich auch immer, am Ende des Tages ist es immer eine kaufmännische Entscheidung, gar keine juristische. Ich finde, es wichtig, dass man weiß, was passieren kann juristisch gesehen, aber wie schon gesagt es gibt auch einige Mandanten, die sagen, für uns ist dieser Freebie so wichtig, es ist so wichtig, das auch weiterhin genauso anzubieten, weil wir sonst vielleicht einfach nicht mehr so viele Leute in den Newsletter bekommen, dass wir das in Kauf nehmen, dass wir abgemahnt werden, dass wir dann was bezahlen müssen, das nehmen wir einfach ganz wissentlich in Kauf. Das muss man sich überlegen. Das kommt auch immer darauf an, sage ich mal auf die Größe des Unternehmens und wo man auch gerade steht, denke ich mal in der unternehmerischen Entwicklung, ob man das macht oder nicht.

Rei Baumeister: Kannst du irgendwie monetär sagen, welches Risiko man da prinzipiell eingeht?

Kosten für eine Abmahnung

Sabrina Keese-Haufs: Ja, ich sag mal, wenn wir jetzt eine Abmahnung rechnen, dann sind das auf jeden Fall mal 2.500 bis 3.000 Euro für die Abmahnung für die Gegenseite schon mal, was der andere bekommt. Dann muss man sich selber noch einen Anwalt suchen, der kostet auch nochmal bestimmt 1.500 Euro und dann bist du noch nicht vor Gericht gewesen. Wir Anwälte kriegen dann auch so Terminsgebühren, wenn wir zum Gericht fahren, wenn man sich vergleicht, bekommt man noch eine Vergleichsgebühr, also da kommt schon noch einiges zusammen. Dann muss man die Gerichtsgebühren auch noch bezahlen und dann kann man natürlich total Pech haben, dass der Richter sagt, nein, genauso so sehe ich das wie die Gegenseite, das geht gar nicht. Dann zahlt man nachher die ganze Party, also all-in. Dann bist du schnell auch im fünfstelligen Bereich, wenn du Pech hast. Das ist jetzt nicht nur mit mal eben 1.000 Euro abgetan, das ist schon eine Investition dann letztendlich.

Rei Baumeister: Also schon schmerzhaft.

Sabrina Keese-Haufs: Ja, schon schmerzhaft, auf jeden Fall.

Rei Baumeister: Jetzt lass uns mal ein Stückchen weitergehen, bezogen jetzt auf Facebook-Kampagnen. Jetzt haben wir gerade besprochen, Landingpage, dass wir eine Datenschutzerklärung benötigen, dass wir darauf achten müssen, wie wir dieses Freebie anpreisen. Was im Zusammenhang mit Facebook-Werbung sehr hilfreich ist, ist der Facebook Pixel, den ich vielfältig nutzen kann. Was ist jetzt diesbezüglich zu beachten, wenn man diesen Pixel benutzen möchte?

Datenschutzrechtlicher Umgang mit dem Facebook Pixel

Sabrina Keese-Haufs: Bei Facebook Pixel ist es so, das kennen wir wahrscheinlich alle, es gibt verschiedene Möglichkeiten, den auch einzusetzen. Es gibt den einfachen, der dann keine Custom Audience erlaubt, also keine Lookalike, der dann sozusagen nur ganz normal einschauen lässt ohne besonders viele Daten. Das ist eigentlich der, den wir nicht immer nur alleine wollen, wir wollen eigentlich das ganze Paket. Wir wollen gerne möglichst viele Informationen haben. Es ist so, der normale Facebook Pixel in dem einfachen Abgleich ist datenschutzrechtlich okay. Den kann man auf jeden Fall nutzen, aber auch da ist es analog ähnlich wie bei Google Analytics, dass wir demjenigen, der auf unsere Seite kommt, eine Opt-out-Möglichkeit geben müssen. Das heißt ich komme jetzt auf eine Seite, da muss dann eigentlich stehen, wir nutzen den Facebook Pixel in der einfachen Variante und du kannst aber hier, wenn du hier klickst, den ausschalten. Das ist also schon mal Voraussetzung und der muss auch in der Datenschutzerklärung auftauchen. Wir dürfen nicht, das ist auch das, was wir alle momentan fast machen, alle nutzen Facebook Pixel, aber es steht nirgendswo. Dann braucht man nur ein Ghostery oder so ein Tool haben, dann sehe ich das natürlich, also als Datenschutzbehörde und ich sehe das auch als Wettbewerber, dass der nämlich doch auf der Seite aktiv ist. Das heißt das ist erstmal wichtig die Leute darauf hinzuweisen erstens, dann in der Datenschutzerklärung da einen Passus dazu zu haben und auch in der Datenschutzerklärung wie auch bei Google Analytics man das machen sollte, ein Opt-out anzubieten. Das ist jetzt mal der einfache.

Rei Baumeister: Jetzt noch eine Frage. Du sprichst von einfachen und erweiterten Pixel. Der Pixel selbst ist, es gibt letzten Endes also nach meinem Verständnis gibt es einen Pixel, …

Sabrina Keese-Haufs: Genau, du kannst den selber …

Rei Baumeister: … also ein Stück Code, das man hier einbaut.

Sabrina Keese-Haufs: Richtig, genau, der setzt ein Cookie rein.

Rei Baumeister: Und dann im Nachgang erstelle ich diese Custom Audiences oder Lookalike Audiences im Werbekonto.

Sabrina Keese-Haufs: Genau und du kannst aber auch das unterlassen, du kannst halt den auch so nutzen. Dann kriegst du halt nicht so detaillierte Informationen, den haben auch einige drauf. Das ist natürlich auch die Mini Variante, das ist auch sehr gut erklärt bei Facebook selber, was da der Unterschied auch ist und wie man das einstellt. Das haben die gut gemacht. Was wir aber in der Regel wollen, ist entweder Kundenlisten hochzuladen, noch eine Lookalike Audience zu machen oder tatsächlich so wie du gesagt hast, das genau einzustellen, weil wir schon Erfahrungswerte haben. Dann suchen wir uns aus, wer sind unsere Wunschkunden und geben dann die Parameter ein, sodass der Pixel dann die Leute finden soll, die wir auch als mögliche Kunden haben möchten. Das ist juristisch gesehen leider muss man sagen tatsächlich ein Problem, denn zum einen Kundenlisten hochzuladen geht sowieso ab dem 25.5. nur noch mit einer Einwilligung. Das heißt ich müsste rein theoretisch alle fragen, darf ich mal eure Listen hier in Facebook einsetzen, damit ich eine Lookalike Audience basteln kann. Da würden wahrscheinlich viele sagen, nein, wenn wir die fragen. Das ist aber so, dass wir da eine Einwilligung grundsätzlich brauchen und wir brauchen auch eine Einwilligung tatsächlich, um überhaupt diesen Pixel, den erweiterten, mit unseren ganzen Tags, die wir da gesetzt haben, einsetzen zu können. Das heißt rein theoretisch komme ich jetzt auf deine Seite, du hast den Facebook Pixel, muss da kommen, hallo, ich nutze hier den Facebook Pixel, der macht dies und jenes, möchtest du, dass du getrackt wirst oder nicht? Dann muss ich sagen, ja und dann feuert der erst wie die ITler das immer so schön sagen. Das ist momentan technisch nicht möglich. Wir haben auch selber von lawlike zusammen mit einem ITler ein Plugin gebastelt für den Facebook Pixel für den einfachen, wo auch Google Analytics mit drin ist, für diesen Opt-out. Wir sind auch dabei einen zu bauen für die Custom Audience, aber das ist technisch fast, wir basteln immer noch weiter, wir hoffen, dass wir es noch hinkriegen, aber fast technisch unmöglich, weil Facebook das selber machen müsste. Weil das Problem ist, dass der sofort, du kannst den nicht ausschalten, der trackt einfach. Das ist natürlich klar, der darf noch nicht tracken, wenn ich noch nicht gesagt habe, ich möchte getrackt werden. Das ist logisch, ich kann nicht in was einwilligen, was eh schon passiert ist. Wenn ich schon getrackt bin und dann sagt der Facebook Pixel, hallo, möchtest du getrackt werden und ich sage Nein und die Daten hat der schon, ist natürlich schon das Kind in den Brunnen gefallen und da haben die Datenschützer auch Recht an der Stelle. Die sagen, dann ist das natürlich Blödsinn, weil dann brauche ich auch keinen mehr zu fragen, wenn ich die Daten eh schon habe. Das geht aber momentan technisch nicht und ich hoffe ehrlich gesagt und ich bin da guter Hoffnung, dass auch Facebook selber was macht. Normalerweise müsste Facebook selber uns in dem Plugin sowas zur Verfügung stellen, dass die sagen, wenn du jetzt die Custom Audience hier nutzen willst oder willst einen Lookalike machen, dann haben wir das hier in dem Plugin mit drin oder in diesem Facebook Pixel mit drin, dass du deine Leute fragen kannst. Erst, wenn die Ja klicken, dann fangen die and tracken die. Das kann aus meiner Sicht momentan technisch nur Facebook selber machen. Wir brauchen auch mit Facebook für diese Tätigkeit einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Das sagt auch Facebook selber. Also Facebook selber, ich verfolge das auch, weil ich auch ein großer „Facebook Fan“ in Anführungsstrichen bin, auch wenn die momentan wieder unter Beschuss stehen, aber im Grundsatz wie gesagt leben wir auch einen Großteil von Facebook wie andere auch, die jetzt hier sicherlich zuhören und es wichtig für uns. Die machen da sehr viel. Ich glaube, dass man jetzt noch keine Panik bekommen muss und sagt, oh Gott, bald ist hier das ganze Thema Facebook Pixel vorbei. Weil auch für Facebook ist es logisch total wichtig, dass Leute Facebook Pixel nutzen, weil die wollen auch, dass wir auch Ads schalten sollen, davon leben die auch. Also bin ich da sehr zuversichtlich, dass sie da irgendwas bauen. Ich gehe davon aus, dass Facebook einen Auftragsverarbeitungsvertrag uns demnächst anbieten wird nur für die Custom Audience, also nur, wenn man den Pixel nutzt, ansonsten braucht man das natürlich nicht für die normale Nutzung von Facebook. Ich gehe auch davon aus, dass sie in den Pixel das einbauen werden, dass wir ein Opt-in haben können. Zu dem steht das witzigerweise schon in den Policies drin, dass wir selber dafür verantwortlich sind. Steht auch jetzt drin, wir sind selber verantwortlich für sämtliche Einwilligung einzuholen und wir sind auch verantwortlich das alles rechtssicher zu gestalten, also schön alles nur auf uns abgewälzt. Aber sie kommen nicht aus der Nummer raus, denn wenn man ein Auftragsverarbeiter ist, haftet man selber. Das ist das Schöne jetzt neu. Das heißt Facebook haftet selbst. Da können die nicht einfach sagen, das ist unsere Party, sondern sie sind voll mit drin. Wenn ich ehrlich gesagt jemand verklagt würde, würde ich vielleicht eher Facebook verklagen als jemanden von uns, weil da kriege ich bestimmt viel mehr Geld. Wenn ich jetzt davon ausgehe, ist es sicherlich lukrativer sich dann an Facebook zu wenden als an einen von uns. Deswegen bin ich da sehr zuversichtlich tatsächlich, dass da was kommt, also dass man dann auch ruhigen Gewissens die Custom Audience einsetzen kann.

Rei Baumeister: Ich würde jetzt auch nicht überreagieren.

Sabrina Keese-Haufs: Nein.

Rei Baumeister: Zum einen ist auch wie du sagst, ich habe es auch gehört, dass Facebook da ein richtig großes Team an diesem Thema sitzen hat, DSGVO, um das alles konform zu machen und auch den Werbetreibenden möglichst einfach zu machen. Zum anderen muss man jetzt auch wieder fairerweise sagen, ich weiß auch von großen Unternehmen, das ist halt letzten Endes immer eine wirtschaftliche Einschätzung, eine Risikoeinschätzung gegen Umsatz-Upside und da heißt es erstmal Füße stillhalten, erst das alles genau beobachten, das schon, aber jetzt nicht irgendwie panisch irgendwas abschalten oder so.

Sabrina Keese-Haufs: Genau. Das würde ich auch definitiv so machen, erstmal abwarten. Es ist ehrlicherweise auch jetzt schon nicht so unkritisch den Pixel einzusetzen. Ich mache das jetzt auch schon seit Jahren und da bin ich nur ausschließlich in diesem IT-Bereich tätig, ich habe noch nie bislang eine Abmahnung gesehen, dass ein Mandant von mir oder so abgemahnt wurde. Das muss man auch ehrlicherweise sagen und da müssen wir auch einfach erstmal ein bisschen jetzt abwarten, was passiert tatsächlich. Das wissen wir alle nicht. Was passiert tatsächlich ab dem 25. Mai? Da würde ich auch erstmal schauen bevor man jetzt wie du schon gesagt hast richtig da panisch alles runterfährt und dann auf einmal gar keinen Umsatz mehr hat die nächsten Monate. Das ist natürlich auch schlecht. Da sollte man dann vielleicht auch einfach nochmal gucken und klar, man sollte sich auf dem Laufenden halten, dass man mitbekommt, falls es da doch ein Problem gibt und dass man dann schnell, möglichst schnell, reagieren kann.

Rei Baumeister: Jetzt habe ich noch ein letztes Spezialthema für dich, und zwar das Thema Messenger Bots. Ist im Zusammenhang mit Facebook oder auch Facebook-Anzeigen auch sehr spannend, also man kann auch Messenger-Bot-Anzeigen schalten. Ist jetzt Messenger-Bot nochmal eine eigene Baustelle, müssen wir das nochmal separat betrachten oder kann man da jetzt eins zu eins sagen, das ist wie Facebook-Anzeigen auch?

Datenschutz bei Messenger Bots

Sabrina Keese-Haufs: Nein, das ist schon anders. Also Messenger-Bots sind besser, also was heißt besser? Juristisch gesehen ist ein Messenger-Bot wie ein Newsletter zu sehen. Alles, was wir kennen von einem Newsletter, gilt auch bei dem Messenger-Bot. Das heißt, ich bin auch Messenger-Bot-Fan tatsächlich, also wir werden auch bald einen haben von lawlikes, ich finde das gut. Das hat auch Wahnsinns-Öffnungsrate, alleine da schon, wenn man denkt, wow, cool, ist das schon natürlich ganz gut. Man muss eben darauf achten, dass ich auch da natürlich ein Impressum habe wie beim Newsletter auch. Ich muss darauf achten, dass ich auch eine Datenschutzerklärung habe, dass ich auch sage, was macht der Bot denn? Beispielsweise ManyChat oder auch andere Anbieter bieten auch an, dass man da auch klar was tracken kann, damit wir auch gucken können, wie viele haben denn da was geöffnet. Das sollte man auch ganz transparent dann da sagen. Natürlich auch darauf zu achten, dass man ihn jederzeit abbestellen kann, bei jeder Message. Habe ich vorhin wieder einem Mandanten gesagt, der sagte: Wie? Bei jeder? Ich sagte, ja, bei jeder, bei jeder, jeder, jeder. Das sieht natürlich im Messenger-Bot ein bisschen seltsam aus, aber ich weiß, bei ManyChat und auch bei anderen geht das. Du kannst immer ich glaube vier Sachen oder so kann man angeben unten. Das heißt da sollte immer sein „abmelden“, also einen Button müsst ihr immer haben, „abmelden“. Ähnlich wie beim Newsletter auch, dass man jederzeit sich da austragen kann. Die Anbieter bieten das aber im Prinzip genauso wie im Newsletter auch, da bist du auf der Blacklist, da wirst du auch nicht mehr angeschrieben. Wichtig nochmal, das ist ganz, ganz wichtig, da habe ich letztes Jahr einige gehabt, die sind da wirklich in die Falle getappt, schreibt nicht einfach die Leute bei Facebook. Das ist Facebook, ich weiß, wir sehen uns alle da als große Family und so, aber ihr dürft nicht einfach, wenn es um Job-Geschichten geht, also um diese Unternehmenssachen geht, Leute anschreiben, auch nicht eure Freunde. Wir haben oft auch eine sehr große Freundesliste, bei mir ist das auch schon mittlerweile so, dass ich so viele Freunde habe oder auf der Fanpage, das ist ja so, also auch wir privat als Unternehmer bei Facebook haben viele, das sind eigentlich klar auch unsere Freunde, aber auch unsere Kunden. Ich darf jetzt nicht einfach hergehen und sagen, wow, cool, da habe ich jetzt erstmal 5.000 oder was weiß ich wie viele, die schreibe ich jetzt alle an mit meinem neuen lawlikes Bot und sagen, hallo, kauft alle bei mir was von der DSGVO oder so, zu DSGVO. Das geht nicht, sondern ich muss irgendwie entweder bei Facebook eine Anzeige schalten und sagen, hi, ich habe jetzt auch einen Messenger-Bot, wie wir das schon immer kenn, und wenn ihr schreibt jetzt DSGVO lawlikes, seid ihr da drin. Das heißt, das ist dann die erste Einwilligung, die wir brauchen. Schreibt bitte die nicht an. Letztes Jahr hatte ich einige richtig krasse Abmahnungen, weil Leute wie wild da irgendwelche Sachen in den Messenger reingeklatscht haben. Das darf man nicht machen. Also bitte, bitte, auf gar keinen Fall. Wenn derjenige sagt, alles klar, könnt ihr den anschreiben. Ihr könnt auch da Ads reinmachen, also ihr könnt Werbung machen, ihr könnt Inhalt da reingeben, alles fein. Solange wie der nicht sagt, will ich nicht mehr, alles easy. Wichtig ist noch, Facebook selber, da solltet ihr immer mal reingucken, hat eine eigene Policy zu diesen Messenger-Bots und sagt, wenn ihr Werbung macht, also reine Werbung, gilt die 24-Stunden-Regel. Das heißt, wenn ich jetzt jemand anschreibe mit einer Werbung und der reagiert nicht innerhalb von 24 Stunden, darf ich den dann innerhalb dieser 24 Stunden noch einmal anschreiben und dann nicht mehr. Das ist etwas, was Facebook selber, das kennst du sicherlich auch, das ist immer noch sowas, was juristisch gesehen egal wäre, also da ist sogar mal Facebook strenger als wir als Juristen. Denn für uns ist das egal, also da könntest du auch den immer noch anschreiben darüber hinaus. Da sollte man einfach nur gucken, dass man das so programmiert, dass natürlich nochmal derjenige gefragt wird, hey, denke dran, ich habe irgendwie ein besonderes Angebot, möchtest du auf dem Laufenden gehalten werden, drücke hier auf „einverstanden“. Damit wir einfach nicht die Leute verlieren. Man vergisst das schon mal und beim Messenger rutscht das oft nach unten. Stellt es einfach so ein, dass ihr innerhalb dieser 24 Stunden die Leute vielleicht zweimal anschreibt, wenn ihr gerade ein besonderes Angebot habt, damit die das einfach nicht vergessen. Weil danach wie gesagt sollte man da zurückhaltend sein. Aber auch hier habe ich noch nie eine Abmahnung irgendwie gesehen, wenn einer doch nochmal angeschrieben wurde. Aber derjenige könnte euch abmahnen, der könnte sagen, das ist hier E-Mail-Spam, das wollte ich nicht, ich habe mich extra nicht gemeldet, weil ich das nicht lesen wollte. Da würde ich mich auch nochmal absichern.

Rei Baumeister: Man kann danach schon anschreiben, nur dann darf es nicht mehr promotional sein.

Sabrina Keese-Haufs: Richtig, genau, dann kannst du eine eigene …

Rei Baumeister: Das heißt, dann muss es halt Content sein.

Sabrina Keese-Haufs: Richtig, dann muss es Content sein. Genau, das gilt nur bei den Ads. Sonst gilt diese Regel nicht.

Rei Baumeister: Das war nochmal ein sehr guter Hinweis von dir und ich weiß es auch seitens Facebook, dass die da auch zunehmend genauer ran schauen oder rein schauen in den Messenger und auch die Terms, sozusagen die Terms, wie man damit umgehen darf, zunehmend verschärfen, um einfach das Kundenerlebnis hier hochzuhalten, weil es natürlich ein paar Leute gab, die wild gespamt haben. Insofern muss man da davon ausgehen, dass es in Zukunft strenger gehandhabt wird. Wenn du, lieber Zuhörer, Messenger-Anzeigen schaltest oder mit dem Messenger-Bot arbeitest, dann empfiehlt es sich regelmäßig diese Terms anzugucken, ob sich was geändert hat.

Sabrina Keese-Haufs: Genau.

Rei Baumeister: Jetzt noch, ich hatte vorher noch eine Frage, die mir kam, und zwar hattest du gesagt, dass man auch für den Messenger-Bot eine Datenschutzerklärung benötigt oder ein Impressum. Reicht es diese Information auf der Website zu haben oder müsste ich jetzt im Messenger-Bot selbst das Impressum haben?

Sabrina Keese-Haufs: Nein, also das reicht. Genau, es reicht, wenn wir das verlinken auf die Datenschutzerklärung, weil der ist sehr klein, da ist gar nicht so viel Text. Um Gottes willen, nein, nein, nein. Verlinkt das, aber denkt dann dran, dass sozusagen …

Rei Baumeister: Den Link brauche ich schon, ja?

Sabrina Keese-Haufs: Den Link brauchst du, du musst also eine Verlinkung haben. Wenn ich jetzt im Messenger-Bot eine Nachricht bekomme, muss ich aufs Impressum klicken können. Impressum haben in der Regel die Leute die da drinstehen, weil das ist ja klein, das ist kurz, wenn ich da drauf klicken. Aber bei der Datenschutzerklärung würde ich das dann verlinken auf die Datenschutzerklärung der Webseite. Das heißt ich klicke da drauf und komme dann auf die Webseite, zu der Datenschutzerklärung der Webseite von mir. Da muss natürlich jetzt was stehen zu ManyChat oder zu Facebook-Messenger, klar. Das reicht aber aus. Aber das muss da stehen. Ich kann jetzt nicht irgendwie einfach nur sagen, hier guck mal irgendwo auf meiner Webseite. Das würde ich nicht empfehlen. Ich würde ganz klar einfach mit einer Verlinkung arbeiten, das ist eigentlich glaube ich das charmanteste, damit man da nicht zu viel Text einfach hat. Wen es interessiert, der kann sich das anschauen oder ein Wettbewerber, der einen abmahnen möchte, sieht dann, oh Mann, das ist verlinkt, kann ich gar nichts machen. Ist ja auch gut. Dann ist alles sozusagen safe.

Rei Baumeister: Habe ich noch irgendwas Wichtiges vergessen im Zusammenhang DSGVO und Facebook-Ads?

Sabrina Keese-Haufs: Ich glaube, das waren die wichtigsten Punkte. Wie gesagt, ich würde auch einfach ruhig bleiben, das hattest du auch an verschiedenen Stellen schon erwähnt. Letztendlich gibt es richtig gute Tools, die ich auch sehr positiv finde. Wie gesagt bei Facebook Pixel muss man ein bisschen aufpassen, aber auch bei Messenger-Bot und bei diesen Messenger-Geschichten ist das relativ entspannt und das ist auch nicht strenger als bei Newsletter. Von daher eigentlich alles soweit entspannt und Facebook macht auch viel. Das beruhigt mich auch immer wieder. Sollte euch auch alle beruhigen, dass Facebook tatsächlich wirklich sehr viel macht. Die haben auch sehr viele Juristen eingestellt, das weiß ich und die machen da wirklich ganz viel und machen das auch auf einem sehr guten Niveau, sodass wir auch weiterhin mit Sicherheit hier ganz in Ruhe unser Online-Business da vorantreiben können. Davon gehe ich ganz stark aus.

Rei Baumeister: Sehr schön. Sabrina, wenn man mit dir arbeiten möchte oder wenn man mehr über dich erfahren möchte, was kannst du sagen, was kannst du anbieten oder wo kann man mehr erfahren?

Sabrina Keese-Haufs: Natürlich bin ich auf Facebook zu finden. Ich tummele mich da auch sehr oft Facebook rum. Ich habe eine Gruppe, die heißt DSGVO und Online-Marketing-Recht. Die hat jetzt glaube ich über 5.500 Mitglieder mittlerweile tatsächlich. Da kriegt man auch viele Informationen über das ganze Thema DSGVO, wenn man sich erstmal einlesen möchte. Da gibt es auch Videos, wo man erstmal locker reinkommt. Dann gibt es auf der Webseite von www.lawlikes.de gibt es alle unsere Produkte auch und auch weitere Informationen und da kann man mich auch anschreiben über hallo@lawlikes.de oder auch gerne über die Kanzlei-Seite bei Facebook, da bin ich auch eigentlich immer schnell am Beantworten von Fragen, die da so auftreten.

Rei Baumeister: Super. Ich kann dich auch wärmstens empfehlen. Ich bin auch Kunde von dir. (Sabrina Keese-Haufs: Genau.) Du schaffst es wirklich so ein mittelattraktives Thema wie die DSGVO dann doch so zu vermitteln, dass man sagt, okay, jetzt gehe ich es an, es hilft ja nichts. Die Sabrina schafft es, das wirklich easy zu vermitteln und so, dass man es auch umgesetzt bekommt, sozusagen zugeschnitten auf uns, auf unser Business. Insofern kann ich sie wärmstens empfehlen, wer da Support möchte.

Sabrina Keese-Haufs: Dankeschön!

Rei Baumeister: Sabrina, ganz, ganz herzlichen Dank. Das war super spannend. Für die Zuhörer glaube ich, aber auch für mich persönlich, habe auch vieles gelernt. Ich danke dir für deine Zeit und vielleicht magst du demnächst mal wieder vorbeischauen.

Sabrina Keese-Haufs: Bestimmt. Da gibt’s bestimmt ein paar Neuerungen, da können wir sicherlich nochmal die Zuhörer hier dann nochmal auf den aktuellsten Stand bringen. Sehr gerne, auf jeden Fall. Ich danke dir auch.

Rei Baumeister: Danke dir. Bis dann. Ciao, ciao!

Sabrina Keese-Haufs: Ciao!

So, das war’s nun das Gespräch mit Sabrina. Ich hoffe, du fandst es genauso spannend wie ich. Ich hätte mit ihr noch ewig weiterplaudern können. Ich will nicht sagen, das Thema ist uferlos, aber es hat definitiv viele Facetten und wir haben heute versucht dir so die wichtigsten Punkte mitzugeben, dass du zumindest einen guten Überblick bekommst. Alle erwähnten Links zu Sabrinas Website, zu ihrer Gruppe und so weiter, all die Links packe ich in die Shownotes und die Shownotes findest du unter reibaumeister.com/5.

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Wir hören uns. Bis bald!

Dein Rei. Ciao, ciao!.

 

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